Nach der Verordnung (EG) Nr. 261 und späteren Änderungen des Europäischen Gerichtshofs kann eine Entschädigung bei Flugunterbrechung nur dem Reisenden gewährt werden. Du kannst dich entweder direkt an die Fluggesellschaft wenden oder die Hilfe eines Dritten wie AirHelp in Anspruch nehmen, der einen Prozentsatz der Entschädigung berechnet, aber die Abwicklung für dich vereinfacht.